Über den Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Jeder Wohnsitz- und Haushaltszugehörige ab 18 Jahren ist beitragspflichtig.
Mögliche Befreiungsgründe:
- Sozialhilfeempfänger (Bürgergeld, Arbeitslosengeld II)
- Ausbildungsvergütung unter bestimmter Höhe
- Schwerbehinderte Menschen
- Erhalt von Grundsicherung im Alter
- Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung